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Stellungnahmen zum Landschafts- und Artenschutzprogramm (LaPro) 2015 Berlin

Stand der Bearbeitung: 26.10.2015



Anmerkung: Die Fotos sind beschriftet. Um den Text zu lesen, fahren Sie bitte mit der Maus über das Bild.



Vom 1. - 30. September 2015 liegt der Entwurf einer Neufassung des Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramms (LaPro) öffentlich aus. Auslegungsstelle ist das Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Am Köllnischen Park 3.

Jedermann kann dazu einen Kommentar abgeben und Einwände schreiben.

Bitte nehmen Sie Ihr Recht wahr und Einfluss darauf, ihr Wohnumfeld lebenswert zu gestalten und Ihre Lebensqualität in Berlin zu sichern!

Die Berliner Naturschutzverbände konnten vorab in einem besonderen Verfahren zu dem Entwurf Stellung nehmen:
https://umwelt-beteiligung.de/berlin/sites/default/files/statements/dokumente/bln-stellungnahme_lapro_endfassung.pdf



Herzlichen Dank an alle Mitbürger und Mitbürgerinnen für deren Zusendung ihrer Stellungnahme zum Landschafts- und Artenschutzprogramm.
Gern veröffentliche ich auch Ihre Stellungnahme - auf Wunsch anonym. Sie können sie mir zusenden: Mail


Vom 1. - 30. September 2015 liegt der Entwurf einer Neufassung des Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramms (LaPro) öffentlich aus. Auslegungsstelle ist das Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Am Köllnischen Park 3.

Es gibt mehrere Themen-Karten. Sie stellen gemeinsam das Landschaftsprogramm dar. Links:
LaPro Beschlussfassung: Biotop- und Artenschutz (Programmplan RD)
LaPro Beschlussfassung: Erholung und Freiraumnutzung (Programmplan RD)
LaPro Beschlussfassung: Landschaftsbild (Programmplan RD)
LaPro Beschlussfassung: Naturhaushalt/Umweltschutz (Programmplan RD)
LaPro Grundlagen: Zielartenverbreitung
Ergänzter Erläuterungstext zur Aktualisierung des LaPro
Zusammengefasste Informationen des Senats für Stadtentwicklung und Umwelt - ohne den ausführlichen Begründungstext [Stand: 1.9.2015]

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Stellungnahme zu den Bebauungsplänen der Groth-Gruppe in Lichterfelde-Süd

Stellungnahme zu den Bebauungsplänen in Lichterfelde-Süd als pdf-Datei sowie

Stellungnahme zum Landschafts- und Artenschutzprogramm mit Schwerpunkt Lichterfelde-Süd als pdf-Datei

Berlin, 18.06.2015

Stellungnahme zur Flächennutzungsplan-Änderung
Bezirk: Steglitz-Zehlendorf
FNP-Änderung: Lichterfelde-Süd
Lfd. Nr. 11/95, Stand 8. 5. 2015

Vorbemerkung

Das Verfahren zur änderung des Flächennutzungsplans für Lichterfelde-Süd wird bisher unter anderem durch die beiden folgenden Fehleinschätzungen belastet:

Änderungsantrag

Es wird beantragt, auf einem bisher gewerblich genutzten Areal südlich Réaumurstraße/Landweg Flächen bis zu 13 ha für Wohnungsbau und 3 ha für Gewerbe vorzusehen.

Die übrigen Flächen im Planungsgebiet sollen entsprechend ihrer derzeitigen Beschaffenheit als Grünland bzw. als Wald ausgewiesen und als Landschaftsschutzgebiet/Naturschutzgebiet festgesetzt werden.

Auf der Wohnungsbaufläche soll durch Festsetzung der GFZ und der GRZ eine bis zu 5-geschossige Bebauung mit höchstens 1.500 Wohnungen zugelassen werden. Entsprechend der Lage am Stadtrand und am übergang zur freien Landschaft erscheint aber allenfalls Wohnungsbau des Typs W 3 vertretbar.

Das Gewerbegebiet soll am Landweg auf Höhe der dort nördlich vorhandenen intensiv genutzten Sportflächen ausgewiesen und durch Grünstreifen von Wohnungsbauflächen abgeschirmt werden.

Die benachbarte Thermometersiedlung soll ab der Einmündung der Celsiusstraße in die Réaumurstraße sowie ab Abzweig Landweg von der Réaumurstraße (Durchgang zur Mercatorschule) durch Grünzüge (wohnungs- und siedlungsnahe Grünflächen) mit den weiter südlichen Grünflächen (Landschafts-/Naturschutzgebiet) verbunden werden.

Begründung

Wohnen, Arbeiten und Infrastruktur

Wohnen

Planung und Bau der Thermometersiedlung in Lichterfelde-Süd war wie die Konzeption anderer zeitgenössischer Berliner Stadtrand-Großsiedlungen von einer damaligen Vorstellung von Städtebau geprägt, die aber den Keim zu einer späteren Entwicklung zum "sozialen Brennpunkt" legte. In der räumlich anschließend von der Groth-Gruppe geplanten "Hybrid-City" sind nun bis zu 12-geschossige Wohntürme vorgesehen, verzichtet wird aber auf einen gegenseitige Verschattungen vermeidenden großzügigeren Gebäudeabstand wie in der Thermometersiedlung. Diese dichte Bebauung wird von der Groth-Gruppe als "urban" angepriesen. Es besteht die Sorge, dass bei Planung und Bau dieses neuen Stadtteils Fehler aus den 60iger Jahren des letzten Jahrhunderts wiederholt und übertroffen werden. Die auf Blatt 2 der Flächennutzungsplan-Änderung veröffentlichte "ergänzende Planungsunterlege" "Ergebnis Workshop" (Quelle: Casanova – Hernandez 2014) entspricht nicht mehr dem aktuellen Planungsstand der Groth-Gruppe, wie er im März 2015 im Stadtplanungsausschuss der BVV Steglitz-Zehlendorf vorgestellt wurde. Unter anderem ist ein an den Bahnanlagen angrenzend vorgesehener Sportplatz für eine Nutzung durch Vereine zu Gunsten von zwei weiteren 6-geschossigen Bauriegeln aufgegeben worden. Von ursprünglich sechs Kitastandorten sieht die aktualisierte Groth-Planung nur noch zwei vor. Die sogenannte "Promenade", die das Baugebiet zur sogenannten "grünen Mitte" abschließen sollte, ist nun offenbar in die "grüne Mitte" verschoben worden.

Arbeiten

Von den ursprünglich im Planungsgebiet ansässigen 21 Betrieben mit ca. 200 Arbeits- und Ausbildungsplätzen planen einige ihren Umzug, anderen droht die Liquidation. Bei einem benachbarten "sozialen Brennpunkt" mit einer relativ hohen Arbeitslosigkeit junger Erwachsener und einem Anteil von ca. 65 v. H. von Kindern unter 16 Jahren, deren Lebensunterhalt aus öffentlichen Kassen finanziert wird, kann ein vor Ort sichtbares Angebot an Ausbildungs- und Arbeitsplätzen eine wichtige sozialpädagogische Funktion erfüllen.

Soziale Infrastruktur

Es sollte geprüft werden, ob der vorliegende Planungsstand dem Abgeordnetenhausbeschluss vom 20. Februar 2014 entspricht, bei der Änderung des Flächennutzungsplans "die Chance zur Verbesserung der Gesamtstruktur unter Einbeziehung des nördlichen Wohnbauareals (Thermometersiedlung)" zu nutzen und bei der Entwicklung von Gemeinbedarfsflächen neben dem primären Bedarf der Planfläche auch dem der sozialräumlichen Umgebung Rechnung zu tragen.

Bei dem Abriss und Neubau der Woltmannsiedlung um 1980 sind auf dem Areal zwischen Réaumurstraße, Landweg und Osdorfer Straße beispielgebend Sporthallen- und Sportfreiflächen geschaffen worden, die aber heute vor allem einem überregionalen Bedarf dienen. Es fehlen damit schon heute Hallen- und Freiflächen für den örtlichen Sportbetrieb. Zudem sind die Spiel- und Sportflächen in der Thermometersiedlung für Kinder und Jugendliche in einem teilweise erheblich sanierungsbedürftigen Zustand. Die als soziale Begegnungsstätten verfügbaren Räume des Stadtteilzentrums e. V. "Kieztreff" und der Evangelischen Kirchengemeinde Petrus-Giesensdorf "BusStop e. V." sind ebenfalls in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Eine konkrete Planung für den Neubau eines Nachbarschafts-, Begegnungs- und Kulturzentrums für Menschen unterschiedlicher Herkunft und weltanschaulicher Orientierungen für das vorhandene und das hinzukommende Wohngebiet ist nicht ersichtlich.

Gänzlich absurd erscheint der von der Groth-Gruppe geplante Standort für den Neubau einer Grundschule fast unmittelbar an den Bahnanlagen. Offenbar soll die Schule als Lärmpuffer für dahinter liegende Wohnungen dienen. Auf den Bahnanlagen ereignen sich werktäglich rd. 250 Zugbewegungen (S-Bahn, Fern- und Regionalzüge). Dazu verkehren hier mittlerweile fast täglich auch Güterzüge mit dem inzwischen hohen Anteil an Gefahrguttransporten.

Bevölkerungsentwicklung (*)

Aus der "Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2011-2030", herausgegeben von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Berlin, Oktober 2012), ergibt sich die Prognose eines Bevölkerungswachstums für Steglitz-Zehlendorf von 297.800 (2011) auf 316.600 (2030) um 18.700 (6,3%). Hierbei sollte bedacht werden, dass die demographische Entwicklung der Altersstruktur für die 20-45 jährigen einen Rückgang um 6,8 %, für die 45-65 jährigen einen Zuwachs um 2,1 %, für die 60-85 jährigen aber um 14,4 % und die 80-+ jährigen sogar um 80,7 % prognostiziert (ebd. Tab 3).

Somit sollten bei der Wohnungsbauplanung die zu erhebenden Forderungen nach versorgungsnahem Wohnen, Bevorzugung des öPNV statt MIV, Entwicklung der Nachbarschaft als Ressource, Netzwerkbildung (Sozialstation), lokale ökonomie (Markt, Einkauf, Dienstleistungen) und nahräumlicher gesundheitlicher Versorgung berücksichtigt werden. Auch Aspekte der Inklusion und Integration – als Beispiel "Dementen-Dorf" – sollten bedacht werden.

Gesundheitliches Risiko Sozialstruktur (*)

Psychosoziale gesundheitliche Risiken ergeben sich aus baulich-physischen, sozialen, politisch-administrativen und symbolischen Faktoren (www.gesundheitliche-chancengleichheit.de: Fact Sheet Gesundheitsförderung als Handlungsfeld sozialer Stadtentwicklung). Im Berliner Sozialstrukturatlas von 2013 findet sich für Lichterfelde Süd eine ungünstige Sozialprognose. Innerhalb von Steglitz-Zehlendorf findet sich der Planungsraum Thermometersiedlung als Schlusslicht (Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Handlungsorientierter Sozialstrukturatlas. Berlin 2013). Psychosoziale Belastungsfaktoren führen gemäß eines Positionspapiers der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie zu Depression und Angsterkrankungen, erhöhen das kardiovaskuläre Erkrankungsrisiko und sind Ursache eines ungünstigeren Verlaufs nach Krankheitseintritt (Ladwig, K.-H., et. al. Kardiologie 2013;7:7-27).

Es ist daher unerlässlich und unverzichtbar, dass ein soziologisches Gutachten zur Prognose der Sozialstruktur für das geplante Bauvorhaben eingeholt wird.

Natur- und Artenschutz

Das Planungsgebiet "ist ein Hotspot der Biodiversität" und "ein kulturlandschaftlich geprägtes Landschaftsbild von besonderer Schönheit, Vielfalt und Eigenart, das im Berliner Stadtgebiet einzigartig ist" (Stellungnahme Fachbeirat für Naturschutz und Landschaftspflege bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 15. September 2014).

In der "Naturschutz- und Landschaftsentwicklungsstudie Schutzgebietskonzept Lichterfelde-Süd" von Fugmann/Janotta vom Dezember 2012 heißt es: "Es wurden insgesamt 386 Pflanzenarten festgestellt (nach der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege (2012) wird die reale Anzahl auf ca. 500 geschätzt), davon sind 10 % in der Roten Liste Berlin verzeichnet. Unter den vorgefundenen Tierarten befinden sich mindestens 5 Arten, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie verzeichnet sind (Wechselkröte, Zauneidechse und Großer Feuerfalter sowie weitere Amphibien- und Fledermausarten). Zudem werden aktuell 52 Brutvogelarten nachgewiesen, die ebenfalls einem besonderen Artenschutz unterliegen." Die "Bodenkundliche Kartierung und Analysen im Untersuchungsgebiet Berlin Lichterfelde-Süd" des Geographischen Instituts der HU Berlin vom Februar 2014 kommt zu folgendem Ergebnis:

"Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Untersuchungsgebiet Lichterfelde Süd eine Besonderheit darstellt. … Es sollte überdacht werden, dieses Gelände mit der einmaligen Sukzession an Flora und Fauna in seiner Entwicklung zu schützen. Denn neben der einmaligen ökologischen Nische, welches das Untersuchungsgebiet bietet, wird hier durch die Oberflächenform ein Stück Kulturgeschichte spürbar sowie gleichzeitig als Archiv eine wichtige Funktion des Bodens präsentiert."

Nach der Studie von Dr. Christoph Saure "Hinweise zur Wertigkeit der Planfläche ´Lichterfelde-Süd` für die Bienen- und Wespenfauna (2012)" sind im Planungsgebiet 228 Stechimmenarten nachgewiesen, davon 14 Rote Listen Arten. "Insgesamt ist mit deutlich über 300 (Arten) im Gebiet zu rechnen." Mehrere der hier festgestellten Arten sind in Berlin nur in Lichterfelde-Süd nachgewiesen.

Da die Groth-Gruppe offenbar die wissenschaftliche Tragfähigkeit der Fugmann/Janotta-Studie anzweifelte, beauftragte sie die Planwerkstatt Dipl. Ing. Dieter Meermeier mit einer zusätzlichen "faunistischen Kartierung in Lichterfelde-Süd", die als "vorläufiges Ergebnis" seit Herbst 2014 vorliegt, bisher aber nicht veröffentlicht wurde. In den von der Groth-Gruppe 2014 inszenierten Workshops sind nur Teilaspekte dieser Fassung vorgestellt worden.

Die Endfassung der Meermeier-Studie ist inzwischen ebenfalls fertig gestellt und liegt sowohl dem Bezirksamt als auch der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vor. Eine Veröffentlichung wird von der Groth-Gruppe bisher nicht gestattet.

Die "Eingriffsfolgenabschätzung zur FNP-Änderung in Lichterfelde-Süd" von Fugmann/Janotta vom April 2015 ist lediglich auf Grundlage des "vorläufiges Ergebnis" von Meermeier vom Herbst 2014 erstellt worden.

Eine zeitnahe Studie des Ornithologen Lothar Gelbicke (NABU) über die Vorkommen von Vogelarten in Lichterfelde-Süd ist nicht veröffentlicht.

Von der Groth-Gruppe beauftragte Studien über die Flora im Planungsgebiet Lichterfelde-Süd sind nicht veröffentlicht.

Ein Verzeichnis der nach der Bundesartenschutzverordnung geschützten Lebensarten im Planungsgebiet ist nicht bekannt.

Die Liste der Lebensarten im Planungsgebiet, die nach den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie der EU in ihrem Lebensraum weder gestört noch getötet werden dürfen, ist wahrscheinlich unvollständig. Bekannt sind der Große Feuerfalter, die Zauneidechse, Wechselkröte, Knoblauchkröte, Moorfrosch und die Fledermausarten Großer Abendsegler, Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus. Es gibt gesicherte Erkenntnisse, dass Lebensräume dieser Arten sich auf Flächen befinden, die von der Groth-Gruppe als Baugebiet beansprucht werden.

Nach Anhang I der FFH-Richtlinie besonders geschützte Landschaftstypen im Planungsgebiet würden durch die Planungen der Groth-Gruppe der Vernichtung anheim gegeben werden.

In Fachkreisen gelten Natur und Landschaft im städtebaulichen Planungsgebiet als "einzigartig" in Berlin. Zugleich sind die Natur und Artenvielfalt in diesem Gebiet anscheinend nur unzureichend erforscht. Wissenschaftler werden bei ihren Recherchen auf dem Grundstück vom Eigentümer behindert (vgl. u. a. "Untersuchung zum Vorkommen von Moorfrosch (Rana arvelis) und Knoblauchkröte (Polobates fuscus) im Gebiet der ´Weidelandschaft Lichterfelde-Süd´" von Dipl. Biologe Klaus Detlef Kühnel vom Juni 2013). Wichtige Reproduktionsflächen für Amphibien wie den Moorfrosch und die Knoblauchkröte sind durch unterlassene Pflegemaßnahmen der schleichenden Vernichtung anheim gegeben. Wesentliche Informationen für den Entscheidungsprozess in der Bauleitplanung werden von der Groth-Gruppe unter tätiger Beihilfe politisch Verantwortlicher und weisungsgebundener Behördenmitarbeiter unter Verschluss gehalten.

Naherholung

In Lichterfelde-Süd sind insbesondere hinsichtlich der Thermometersiedlung erhebliche Defizite an öffentlichen wohnungs- und siedlungsnahen Naherholungsflächen seit Jahrzehnten auch den zuständigen Behörden bekannt. Abhilfe sollte im Rahmen des 1983 eingeleiteten aber nach der "Wende" nicht weiter verfolgten Landschaftsplans XII-L-2 geschaffen werden. Aus der FNP-Änderung Lichterfelde-Süd ist nicht ersichtlich, wie diese bestehenden Defizite ausgeglichen werden sollen.

Verkehr und Mobilität

Die bei der Flächennutzungsplan-Änderung unterstellte Realisierbarkeit "autoarmen Wohnens" am Stadtrand erscheint unrealistisch und widerspricht allen Lebenserfahrungen. Ein vergleichbares Denkmodell von Stadtplanung im Planungsgebiet wurde bereits vor dem Jahr2000 verworfen.

Die automobile Erschließung eines neuen Stadtteils in Lichterfelde-Süd ist allein über die Osdorfer Straße möglich. Der Einmündungsbereich dieser Straße in den Ostpreußendamm und die nachgelagerten Knotenpunkte zur Wismarer Straße, Giesensdorfer Straße, der Morgensternstraße, der Königsberger Straße und dem Hindenburgdamm sind bereits heute auch nach Auffassung der bezirklichen Verkehrsbehörde zumindest im Berufsverkehr ausgereizt. Nach dem geplanten Ausbau der Straße von Heinersdorf in Brandenburg zur Osdorfer Straße wird allein schon die Inbetriebnahme des BER und der weitere Ausbau des Güterverteilzentrums Großbeeren zu einer erheblichen Verkehrszunahme auf der Osdorfer Straße führen. Auch ohne Quell- und Zielverkehr aus einem neuen Stadtteil droht damit hier ein Verkehrsinfarkt, der dazu führen wird, dass Straßenzüge wie u. a. der Lichterfelder Ring, der Woltmannweg, der Blanckertzweg, die Hildburgerhauser Straße, die Schütte-Lanz-Straße, die Heinersdorfer Straße, der Oberhofer Weg und die Lorenz-Mariannen-Straße von Ausweichverkehr überflutet werden.

Eine schnelle Erreichbarkeit des geplanten neuen Stadtteils in Lichterfelde-Süd ist nach dieser Sachlage z. B. bei Feuerwehr- und Notarzteinsätzen zumindest fraglich.

Eine sichere Zuwegung durch eine Fahrbahneinengung an der Réaumurstraße zur dortigen Kita wird zumindest in Frage gestellt. Durch die zu erwartende Zunahme der Lärm-, Abgas- und Feinstaubbelastung an Réaumurstraße und Landweg wird dieser Kitastandort aufgegeben werden müssen.

Die geplante Minderausstattung der "Hybrid-City" mit Flächen für den ruhenden Verkehr (nur für jede zweite Geschosswohnung ist ein Kfz-Abstellplatz vorgesehen) erzwingt bei der Parkplatzsuche ein Ausweichen in benachbarte Wohngebiete wie u. a. an Celsiusstraße, Lichterfelder Ring, Scheelestraße, Fürstenstraße, Holtheimer Weg und Westfalenring.

Die S 25 ist keinesfalls eine zuverlässige Verkehrsverbindung in die Innenstadt. Aufgrund mehrerer eingleisiger Strecken kann ein störungsfreier Verkehr im 10-Minuten-Takt nicht gewährleistet werden. Zugverspätungen und Zugausfälle sind deshalb Alltag.

Sichere Radwegkorridore von Lichterfelde-Süd in die Innenstadt fehlen und sind offenbar auch nicht geplant. In der Osdorfer Straße befinden sich die Radwege zum Teil auf ohnehin schmalen Bürgersteigen. Für Fußgänger und Radfahrer ist dies teilweise eine unzumutbare Situation.

Gesundheitliches Risiko Feinstaubbelastung (*)

Zu den Luftschadstoffen zählen Feinstäube mit einem aerodynamischen Durchmesser von 2,5 ?m (PM2,5) und 10 ?m (PM10). Hauptquellen sind u.a. Verkehr und Aufwirbelung von Erdmaterial (Bauarbeiten). Bereits kurzfristige Erhöhungen der täglichen Belastung erhöhen die Erkrankungsrate an Lungen-, Herzkreislauferkrankung und Schlaganfall. Langfristige Belastung erhöhen sowohl die Erkrankungsrate als auch die Sterblichkeitsrate.

Bezüglich des geplanten Neubauvorhabens sollten zunächst die Ist-Werte für die Exposition bzgl. PM10, PM 2,5-10, PM2,5, PM2,5abs (Ruß) sowie Verkehr (als Verkehrsexposition durch Hauptstraßen im Umkreis von 100m/1000 [(Fahrzeuge x m)/(Tag x 1000)] in den Bereichen Réaumurstraße, Osdorfer Straße, Lichterfelder Ring, Ostpreußendamm, Giesensdorfer Straße und Morgensternstraße bestimmt werden. Vergleichswerte liegen durch die Heinz Nixdorf Recall Studie (Dtsch Arztebl Int 2015;112:195-201) aus dem Ruhrgebiet vor (auch Shah et. al. BMJ 2015;350:h1295)

Daher ist eine prognostische Abschätzung des gesundheitlichen Risikos zu erstellen und hinsichtlich ihrer Zumutbarkeit zu beurteilen.

Lärmschutz

Die vorliegenden Fachgutachten zur Ausbreitung etwa von Bahnlärm untersuchten bisher nur die Betroffenheit des geplanten neuen Stadtteils. Lärmreflektionen aufgrund der geplanten überwiegend 6-geschossigen und nahezu geschlossenen Randbebauung einer "Hybrid City" in benachbarte Wohngebiete wurden bisher nicht wissenschaftlich fundiert untersucht.

Gesundheitliches Risiko Lärmbelastung (*)

In der "Strategischen Lärmkarte" der Senatsverwaltung für Stadtverwaltung und Umwelt (Ausgabe 2013) sind die durch das Neubauvorhaben in Lichterfelde Süd zunehmend belasteten Straßen Osdorfer Straße, Ostpreußendamm, Wismarer Straße, Giesensdorfer Straße, Morgensternstraße und Hildburghauser Straße als bereits "unerträglich laut" gekennzeichnet. Lärm schädigt nicht nur das Gehör, sondern erhöht das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen (Deutsches ärzteblatt, 29.04.2014), führt zu Beeinträchtigung des Wohlbefindens, Einschränkung kognitiver Leistungen, Schlafstörungen und psychischen Erkrankungen. Jüngst wurde eine dänische Studie veröffentlicht, die bei einem Anstieg des Verkehrslärms um 10 dB einen 10%-igen Anstieg des Risikos, an Diabetes mellitus zu erkranken, aufzeigte (Sörensen M et al. Environ Health Perspect 2013;121:217-222; auch Heidemann C et al. Diabet Med 2014;31:1269-1276). Die WHO stuft Verkehrslärm als zweitgefährlichste umweltbedingte Gesundheitsbedrohung nach Luftschadstoffen ein.

(Ein kostenloser Lärmmesser kann vom Deutschen Berufsverband der HNO-ärzte unter LärmApp für Apple- und Android-Smartphones heruntergeladen werden.)

Nach Erhebung des Ist-Zustandes der Lärmexposition in den genannten Straßen ist eine prognostische Abschätzung des gesundheitlichen Risikos zu erstellen und hinsichtlich ihrer Zumutbarkeit zu beurteilen.

Stadtklima

Alle seriösen Klimamodelle lassen auch für den Raum Berlin-Brandenburg für die Zukunft steigende Jahresdurchschnittstemperaturen und wiederkehrende, längere sommerliche Hitzewellen erwarten. Nach einer in der Berliner Zeitung am 7. August 2014 vorgestellten Studie der TU Berlin, Institut für ökologie und der DFG "Stadtklima und Hitzestress" sind 5 % der Todesfälle in Berlin auf erhöhte Sommertemperaturen zurückzuführen. Die frühere "Parks Range" und die südlich in Brandenburg anschließenden landwirtschaftlich genutzten ehemaligen Rieselfelder gelten als Kaltluftentstehungsgebiete.

Einlassorte für einen nächtlichen Zustrom kühlender Luft in die Thermometersiedlung sind offenbar früher eingeplante größere Gebäudeabstände am Beginn des Stangenpfuhlgrabens Ecke Réaumurstraße/Celsiusstraße und am Durchgang von der Réaumurstraße zur Mercatorschule. Der FNP-Änderungsentwurf zeigt in Richtung Mercatorschule eine wahrscheinlich ausreichend breite Grünfuge soweit nicht ein bodennaher Kaltluftzustrom durch Betriebsgebäude des Holderhofs und geplante Gemeinschaftseinrichtungen (Kita usw.) versperrt wird. Ein bodennaher Luftaustausch zum Stangenpfuhlgraben hin wird nach der Groth-Planung durch 6-geschossige Bauriegel verhindert.

Der Klimaatlas Berlin zeigt beiderseits der Thermometersiedlung nach Norden reichende Luftaustauschgebiete, die auf der Westseite einen Kaltluftzustrom bis etwa Müllerstraße/Lindenstraße erwarten lassen. Auf der Ostseite reicht die Luftaustauschzone bis nach Lichterfelde-Ost. Durch die überwiegend 6-geschossige nahezu geschlossene Randbebauung der "Hybrid-City" entlang der Bahnanlagen und der Osdorfer Straße jeweils bis zur Stadtgrenze wäre ein bodennaher Zustrom von Kaltluft westlich der Thermometersiedlung nicht mehr möglich sowie östlich, zumindest für das Wohngebiet der Woltmannsiedlung, deutlich eingeschränkt sein.

Resümee

Durch die Bauleitplanung für ein städtebauliches Entwicklungsvorhaben wird das Lebens- und Wohnumfeld der schon heute und der in Zukunft hier wohnenden Menschen auf Jahrzehnte hinaus vorgeprägt. Die Bauleitplanung darf sich deshalb nicht von wirtschaftlichen Verwertungsinteressen von Investoren leiten lassen. Eine nachhaltige, städtebauliche Entwicklung soll vielmehr entsprechend § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen in Einklang bringen. Sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Eine nachhaltige Entwicklung eines neuen Stadtteils und eines teilweise schwierigen sozialen Umfeldes erfordert es, dass stadtsoziologische Risiken im Vorfeld durch ein stadtsoziologisches Gutachten etwa durch das Deutsche Institut für Urbanistik abgeklärt werden. Wegen des teilweise schwierigen sozialen Umfeldes muss die Bauleitplanung ausreichende Flächen für vorhandenes und hinzukommendes wohnortnahes Gewerbe mit Ausbildungs- und Arbeitsplätzen vorsehen. Die vorhandenen Defizite an öffentlichen wohnungs- und siedlungsnahen Naherholungsflächen in Lichterfelde-Süd müssen ausgeglichen werden.

Um eine zusätzliche Lärmbelastung der an den neuen Stadtteil angrenzenden Wohngebiete durch Reflektion von Bahn- und Straßenverkehrslärm durch die vorgesehene Bebauung bewerten zu können, ist ein von der Groth-Gruppe unabhängiges lärmschutzfachliches Gutachten erforderlich.

(*) Die Ausführungen zu den Themen gesundheitliche Belastungen durch Feinstaub- und Lärmexposition, Entwicklung der Sozialstrukur und Bevölkerungsentwicklung sind als essentiell anzusehen, um drohende Gefahren durch das Neubauvorhaben des Investors Groth für die Bevölkerung Lichterfelde Süds und angrenzender Bezirke im Vorfeld zu erkennen und durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden. Ein fahrlässiger Umgang mit Natur- und Artenschutz in Lichterfelde-Süd, eine Unterdrückung relevanter Gutachten und Studien und ein laxer Umgang mit Pflichten aus der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der EU wird spätestens bei einer rechtlichen Prüfung keinen Bestand mehr haben können (vgl. dazu auch BVerwG – Urteil 9A 12/10 zum Artenschutz vom 14. Juli 2011).

Eine sichere verkehrliche Erschließung des in Lichterfelde-Süd geplanten neuen Stadtteils wird nur gegeben sein, wenn die dazu vorhandenen Straßen den mit dem neuen Stadtteil verbundenen zusätzlichen Verkehr aufnehmen können (vgl. dazu auch BVerwG – Beschluss 4B 253/95 zur Erschließung vom 3. April 1996). Dass dies möglich sein wird, darf zumindest bezweifelt werden.

Gerhard Niebergall
für das Aktionsbündnis Landschaftspark Lichterfelde-Süd
Ahlener Weg 9 C
12207 Berlin
Telefon:030/... e-mail: gerhard...
(*) Dr. med. Thomas Kellermann, Arzt für Innere Medizin, Osdorfer Str. 50, 12207 Berlin, Tel 7125656, Fax 7123737, e-mail: thomas...

Stellungnahme zu den Bebauungsplänen in Lichterfelde-Süd als pdf-Datei sowie

Stellungnahme zum Landschafts- und Artenschutzprogramm mit Schwerpunkt Lichterfelde-Süd als pdf-Datei



... zum Beispiel:
Prüfstein Lichterfelde Süd
Groth-Gruppe
Bürgerbegehren in Steglitz-Zehlendorf: Natur- und Landschaftsschutz mit Wohnen und Arbeiten in Lichterfelde vereinbaren

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Stellungnahme zu verschiedenen Themen

29. September 2015

Stellungnahme zum ausliegenden Landschafts- und Artenschutzprogramms (LaPro)

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum ausliegenden änderungsentwurf des LaPro nehme ich wie folgt Stellung:

Priorität LaPro [Landschafts- und Artenschutzprogramm] - FNP [Flächennutzungsplan]

Das LaPro ergänzt den Flächennutzungsplan (FNP). Wegen seiner Wichtigkeit bezüglich Umweltschutz und Naturhaushalt, dem Arten- und Biotopschutz, der Erholung und Freiraumnutzung und dem Erhalt von Landschaftsbildern – also seiner Wirkungen auf ökosystemdienstleistungen und Gesundheit des Menschen sollte dieses Planwerk nicht einer Bauleitplanung nachgeordnet, sondern zumindest gleichgestellt, wenn nicht sogar vorangestellt werden. Die erste Priorität ist wichtig, um unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und nicht das wohnortnahe Grünraumdefizit in Berlin zu vergrößern.

Das Versiegeln von Böden, einem endlichen Gut, verbraucht diesen. Das LaPro betont an verschiedenen Stellen, dass die Ressource Boden endlich ist und sich eine Handbreit Boden erst – wenn überhaupt – nach Jahrhunderten erneuert. Der Boden ist Versickerungsfläche und Reiniger für unser Berliner Trinkwasser; er bildet die Grundlage zur Erzeugung unserer Nahrungs- und vieler Heilmittel und nicht nur das, er ist die Voraussetzung aller durch die Natur zur Verfügung gestellten lebensermöglichen Maßnahmen wie u.a. die Sauerstoffbildung für unsere Atmung. Würde das Lapro dem FNP vorgelagert werden und hätte es bindenden Charakter, würden zuerst die bereits versiegelten Flächen neu bebaut werden. Dass es genügend Flächenpotential für Neubau in Berlin gibt (wobei das prognostizierte Bevölkerungswachstum selbst in Senatsbroschüren unterschiedlich dargestellt und sogar von Rückgang aufgrund der überalterung und des Geburtenrückgangs gesprochen wird), betont die Broschüre des SenStadtUm in "Flächenentwicklung in Berlin. 1991 – 2010 – 2030".

Eine änderung der Prioritäten zwischen LaPro und FNP würde eine weitsichtige Stadtentwicklung wie einst ermöglichen, die eine hohe Lebensqualität im urbanen Raum ermöglicht, was das LaPro u.a. sicherstellen will. Ich bitte, dies zu überdenken und tätig zu werden.

Auslegungszeit

Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung von einem Monat für ein Werk mit so grundsätzlicher Bedeutung für die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner, an dem verschiedene Behörden viele Jahre gearbeitet haben, ist für Bürgerinnen und Bürger zur vollständigen Vertrautmachung und Prüfung viel zu kurz. Darum schließt er viele Bevölkerungsteile aus, u.a. auch Interessierte, die u.a. wegen Arbeitsüberlastung, akuter Erkrankung oder Urlaub nicht den vollen Zeitraum nutzen können.

Das Planwerk ist zudem nicht kompakt und übersichtlich vorgelegt worden, sondern auf viele Quellen verteilt. Außerdem ist es nicht in allen Teilen als Printmedium nachlesbar zur Verfügung. Das schließt Menschen, die keinen oder nur sehr begrenzten Zugang zum Internet haben, weitestgehendst aus.

Der FIS-Broker ist nicht selbsterklärend und schwierig zu händeln. Altlasten(verdachts)flächen wie die Großdeponien Wannsee, Biesdorfer Höhe und Kienberg konnte ich nicht finden.

Um diese Nachteile auszugleichen, halte ich einen Zeitraum von wenigstens einem Vierteljahr bzw. eine weitere Auslegung des LaPro für einen längeren Zeitraum bei ernst gemeinter Bürgerbeteiligung für angemessen.

Wuhletal

Das Wuhletal wird des öfteren als schrittweise renaturiert beschrieben. In diesem Sommer ist es trocken gefallen, u.a. wegen Absenkung des Grundwasserspiegels. Das artenreiche Feuchtgebiet mit seinen Moorböden ist ein wichtiger CO2-Speicher, das erhalten werden sollte. Das kommt u.a. dem Ziel des Erhalts klimatisch günstiger Strukturen entgegen.

Es gibt noch viel Schützenswertes im Wuhletal, das im Anhang A als Landschaftsschutzgebiet vorgesehen ist. Hier vermisse ich eine vorsorgende Planung, die dem Biotop- und Artenschutz sowie dem Landschaftsschutz und der Naherholung Rechnung trägt. Auch dieses ist ein Grund für eine übergeordnete Stellung des LaPro gegenüber dem FNP.

Sparsamer Umgang mit der Ressource Boden

Das LaPro widerspricht sich auf Seite 9.
In der linken Spalte steht:
"Der Grundsatz, sparsam mit der Ressource Boden umzugehen, hat in der Stadtentwicklung größeres Gewicht als 1994".
In der rechten Spalte gleich daneben:
"Das sind z.B. Entwicklungen im Nord-Ost-Raum aufgrund der dort vorhandenen Baupotentiale oder im Süd-Ost-Raum, der nach Inbetriebnahme des Flughafens BER einen Entwicklungsschub erfahren wird. Auch kleinteiligere städtebaulichen Entwicklungen sind absehbar und vor dem Hintergrund des Bedarfs an Wohnraum unverzichtbar."

Lichterfelde Süd

Die für Berlin einmalige Naturlandschaft Lichterfelde Süd mit einem weitgehend intakten Naturhaushalt soll laut Anhang A des LaPro als Landschaftsschutz gesichert werden.

Ist das ein Versehen? Hier ist eine massive Bebauung mit bis zu 12-Geschossern und Hochhausriegeln geplant, die laut SteP Klima u.a. die Frischluftzufuhr bis nach dem Wedding absperren und auch wertvolle Biotopflächen mit streng geschützten Arten vernichten wird.

Klimaangepasste Pflanzen

Nirgendwo habe ich in der LaPro-Broschüre gefunden, was mit hitze- und trockenstresstolerante Pflanzenarten gemeint ist. Sollen es exotische Pflanzen sein oder einheimische wie z.B. Buchen, an die unsere Insektenwelt, aber auch andere Tiere angepasst sind?

Das sollte im LaPro noch näher erläutert werden.

Straßenbäume

Natürlich ist die Neupflanzung von 1000 Straßenbäumen löblich. Allerdings wird im LaPro diesem Wert nicht das rasante Verschwinden von viel mehr gesunden Straßenbäumen gegenübergestellt, die aufgrund ihres höheren Alters ein viel höheres ökologisches Potential als Jungbäume bezüglich Biodiversität, Sauerstofferzeugung, CO2-Bindung, Staubbindung, NOx-Reinigung, Windbremse und Stadtkühlung u.a.m. aufweisen.

Das LaPro sollte auf die Notwendigkeit des Erhalts der gesunden Straßenbäume hinweisen.

Kleingärten

Warum entfällt die separate Darstellung von Kleingartenanlagen mit hohem Anteil an Dauerbewohnern? (s. 16) Es fehlt die Begründung. "Weil kein besonderer Handlungsbedarf mehr besteht" (S. 21) – Was bedeutet das?

Kleingartengelände sind Lebensräume von Fledermäusen, Fröschen, Kröten, Eidechsen, Vögeln, Wildbienen und zahlreichen anderen gefährdeten Arten. Zudem sind sie ein Reservoir genetischer Vielfalt bei Obst- und Gemüsesorten, auf die vielleicht angesichts des Klimawandels für Neuzüchtungen zurückgegriffen werden muss. Sie weisen eine größere Pflanzenvielfalt als viele Parkanlagen laut Studie "Biodiversität der Kulturpflanzen in Kleingärten" von 2006 auf. Insgesamt wurden dort 2094 Kulturpflanzenarten von 2500 in Deutschland nachgewiesenen gefunden; im Mittel wuchsen auf 100 Quadratmetern 22 Pflanzenarten gegenüer 0,5 in Parkanlagen. Zudem sind Kleingartenanlagen Kaltluftentstehungs- und Naherholungsgebiete sowie Sozialraum, der alle Bevölkerungsgruppen in Berlin miteinander vereint und eine hohe Integrationsfunktion hat. Kleingärten haben in Berlin eine lange Tradition und sind nicht nur Kulturgut, sondern wie der Große Tiergarten auch ein Wahrzeichen der grünen Stadt Berlin.

Seit Kriegsende wurden die Anlagen um circa 50 Prozent reduziert. Die heutige Politik sollte daher den Restbestand zu 100 Prozent erhalten – vor allem in Zeiten knapper Kassen, wie das LaPro des öfteren betont. Kleingärtner bezahlen nicht nur Pacht, sondern lassen die Wirtschaft brummen, da sie viel Geld in ihre Parzelle investieren.

Vorsorgende Planung, die die Ziele des LaPro vollumfänglich erfüllt, beinhaltet den Erhalt der wohnortnahen Erholungsflächen, die gleichzeitig neben Parkanlagen, Friedhöfen und Wäldern als Biotopverbundflächen dienen können. Auch dieses ist ein Grund für eine übergeordnete Stellung des LaPro gegenüber dem FNP.

Verschiedenes

Resümee

Es gäbe noch viel zum LaPro anzumerken. Ich lasse es bei diesem: Im ganzen enthält das LaPro viel zu viele "sollen" und "können", also Unverbindliches, und viel zu wenig: DAS wollen wir und DAS wird für Lebensgrundlagen, Lebensqualität und Biodiversität getan.

Die Erhaltung der Vielfalt ist kein Selbstläufer. Zahlen allein für Deutschland zeigen das: (Quelle: Berliner Waldzeitung 3/2015)

Im Beschluss des Senats von Berlin vom 13. März 2012 heißt es u.a. in der Präambel: in dem Wunsch, bestehende Vorkehrungen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung biologischer Vielfalt zu ergänzen und weiter zu entwickeln, bekennt sich Berlin ausdrücklich zu den in der "Berliner Strategie zum Biologischen Vielfalt" dargelegten strategischen Zielen und verfolgt nachdrücklich deren Erreichung durch Entwicklung und Umsetzung geeigneter Mapnahmen. Wir Menschen schaufeln uns unser eigenes Grab, wenn Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz Makulatur bleiben, die von der Bauleitplanung überklebt werden. LaPro und FNP sollten zumindest gleichberechtigt gewichtet werden.



... zum Beispiel:
Prüfstein Lichterfelde Süd
Bürgerbegehren in Steglitz-Zehlendorf: Natur- und Landschaftsschutz mit Wohnen und Arbeiten in Lichterfelde vereinbaren
IGA 2017 Berlin: Naturzerstörung im Namen der Natur
Kleingärten erhalten!

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Hochverdichtete Flächen und Grünflächendefizit

LaPro Aktualisierung 2015, Beteiligung der Öffentlichkeit

Zu dem betreffenden Plan wird wie folgt Stellung genommen.

Gemäß Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025 sollen in der "inneren Stadt“, also auf Flächen, die schon jetzt entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes hochverdichtet sind (Wohnbauflächen W1 GFZ=über 1,5) und seit Jahrzehnten bereits weiter verdichtet wurden 33.500 zusätzliche Wohneinheiten für ca. 60.000 Menschen gebaut werden.

Das führt dazu, dass das dort nach wie vor bestehende Grünflächendefizit von rund 689 ha [1](!) noch um weitere 78 ha vergrößert wird. Gleichzeitig kommen auch dort über das Baugenehmigungsverfahren für Dachraumausbau, Aufstockungen und Lückenschließungen sowie durch die bauliche Inanspruchnahme kleinerer Flächen aller Art, laufend neue Wohnungen hinzu, die ihrerseits das genannte Defizit noch zusätzlich um jeweils 23,4 m²²/WE erhöhen.

Auch das aktualisierte Landschaftsprogramm bietet hierzu weder im "Programmplan Erholung und Freiraumnutzung“ noch in der "Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption“ eine adäquate Problemlösung. Unverzüglich Abhilfe erscheint diebezüglich geboten.

Im Übrigen sollte, um endlich ein ausgewogenes Verhältnis von Natur und Stadt zu erreichen, künftig die Rangordnung zwischen der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) und dem Landschaftsprogramm mit seinen Teilplänen umgekehrt werden. Das heißt, dass dort, wo das LaPro z.B. neue Grünflächen vorsieht, der Flächennutzungsplan dann entsprechend neue Entwicklungsziele und Maßnahmen für die Schaffung von Grünflächen als Vorgabe für eine verbindliche Leitplanung und Genehmigungspraxis vorschreibt. Die bisherige Praxis des Natur- und Landschaftsschutzes stellt dem gegenüber, weil sie grundsätzlich auf eine vielfach auch noch vergebliche Nachsorge für Bauvorhaben reduziert ist, nur ein Trostpflaster für die öffentliche Meinung dar.

[1] vgl. S. 132 von:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/landschaftsplanung/lapro/download/lapro94_erl-bericht.pdf
und S. 8 von:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/landschaftsplanung/lapro/download/lapro_ergaen04.pdf



... zum Beispiel:
Spielplatz am Monumentenplatz in Berlin-Schöneberg f.f.

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Schutz der Kleingärten in die maßgeblichen Planwerke mit aufnehmen

Initiativgruppe zur Rettung der Kleingärten Treptow-Nord

Berlin, 29.9.2015

Betr.: Bürgerbeteiligung zur Änderung des LaPro einschließlich Artenschutzprogramm

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind eine Initiativgruppe aus VertrterInnen verschiedender Kleingartenanlagen in Berlin-Treptow (Nord) und habe uns mit dem ausgelegten Entwurf des LaPro beschäftigt. Im Einvernehmen mit den Vorständen unserer Anlagen geben wir folgende Stellungnahme ab:

Zunächst möchten wir unsere Zustimmung zu den Zielsetzungen des LaPro einschließlich Artenschutzprogramm bekunden. Wir KleingärtnerInnen beobachten sehr aufmerksam die Veränderungen in der Natur und im Stadt- bzw. stadtnahen Klima. Wir teilen ausdrücklich die Sorge der VerfasserInnen des Entwurfes um den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen und wild lebenden Tieren und Pflanzen. Wir KleingärtnerInnen leiten daraus für uns ganz konkrete Aufgaben ab. In diesem Zusammenhang haben wir einige Hinweise und kritische Anmerkungen aufgestellt.

Zum Programmplan Naturhaushalt/Umweltschutz

Im SteP Klima sind die gegenwärtigen Kleingartenflächen entlang der S-Bahntrasse zwischen Treptower Park und Baumschulenweg als Flächen mit sehr hoher stadtklimatischer Bedeutung ausgewiesen. Mit der Veränderung des Blickwinkels von den bisher benannten Vorranggebieten auf die neuen Vorsorgegebiete fallen diese Flächen aber aus der Betrachtung praktisch heraus. Wir befürchten hier nachteilige Debatten und Aktionen zum Erhalt der Kleingartenflächen. Wenn mithilfe eines methodischen Ansatzes die Bedeutung dre Kleingartenflächen aus dem Blick der Öffentlichkeit genommen ist, werden sich die Betroffenen kaum für den Erhalt dieser grünen Flächen einsetzen. Wir halten das für einen Fehler und bitten hier um Nachbesserung. Die weitere Bebauung wird - so die Prognose der Fachleute - das Bioklima der Stadt weiter verschlechtern. Um deren Folgen abzumindern, ist eine Sicherung und Aufwertung der jetzt vorhandenen Grünflächen unabdingbar. Ganz konkret sehen wir z.B. hier die stadtklimatischen Folgen der Inanspruchnahme von Grünflächen durch den 16. BAB der A100.

Zum Programmplan Biotop- und Artenschutz

Ein Großteil der Kleingartenanlagen Treptow Nord befindet sich in unmittelbarer Nähe der Bahntrassen bzw. stellt eine Verbidung zum Treptower Park dar. Wenn im Artenschutzprogramm von notwendigen Trittstufen für den Erhalt der Tier- und Pflanzenbestände die Rede ist, fühlen wir Kleingärtner und in besonderer Weise angesprochen. Seit langem schon beobachten wir die Zauneidechsen und Erdkröten in unseren Gärten und schützen ihre Lebens- und Fortpflanzungsräume. Wir bieten geziel Nisthilfen für Wildbienenarten und Hummeln und sorgen für ein ganzjähriges Nahrungsangebot. Dass diese Angebote tun angenommen werden, lässt darauf schließen, dass gegenwärtig noch viele Arten von Wildbienen und Hummeln existieren und in unseren Gärten vermehren können.

Mit der Unterstützung des "Gartenfreunds", der Verbandszeitschrift der Kleingärtner, erwerben wir Kenntnisse über geschützte Pflanzen und ihre Bedürfnisse. Die zunehmende Orientierung vieler Gartenfreunde auf das naturnahe Gärtnern schafft die Voraussetzung für das Überleben gefährdeter Arten. Die Verpflichtungen, die daraus erwachsen, nehmen wir ganz bewusst und verantwortungsvoll auf.

Dieses Potenzial sollte sich unserer Meinung nach unbedingt im LaPro niederschlagen, was bisher jedoch nicht der Fall ist. Angesichts der Vielzahl von Baumaßnahmen am Stadt- und Fernbahnnetz und im Straßenbau ergibt sich jedoch zwingend der Schutz der vorhandenen Grünflächen als Überlebensräume. So fragen wir uns zum Beispiel, wie sich der Weiterbau der A100, die Bebauung des Betriebsbahnhofsgeländes Schöneweide und die weiteren Bauabsichten im Bereich der Kleingartenanlagen Treptow Nord auf den Bestand der streng geshcützten Tierarten auswirken, die jetzt dort leben. Wie lassen sich diese Absichten mit den Zielen des Naturschutzes vereinbaren?

Nicht zuletzt möchten wir darauf hinweisen, dass die Bemühungen in den KGAen zur weiteren Gewinnung von Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern für die Belange des Biotop- und Artenschutzes eine Perspektive haben müssen.

Zum Programmplan Erholung und Freiraumnutzung

Der aktuelle StEP [Stadtentwicklungsplan] Wohnen sieht in den angrenzenden Gebieten (Ostspree/Luisenstadt) die Schaffung von 6.600 WE [Wohnungseinheiten] vor. Bereits jetzt sind dei öffentlichen Grünanlagen am S-Bahnring stark genutzt, stellenweise muss von einer Übernutzung gesprochen werden. Die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in unseren KGA sind sich bewusst, dass es einen großen zusätzlichen Bedarf an Erholungsflächen gibt. Unsere Reaktion darauf ist die Überlegung, solche Flächen zu schaffen und zu erschließen. Durch Öffnung, bessere Durchwegung und Gestaltung können sich die KGAn [Kleingartenanlagen] zu angenommenen Erholungsorten für lärmgeplagte Städter entwickeln. Auch dieses Potenzial sollte in das LaPro verbindlich aufgenommen werden.

Zusammenfassung

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat mit seiner Beschlussfassung im Februar 2014 festgestellt, dass die Kleingartenanlagen einen erheblichen Beitrag zu mehr Lebensqualität in der Stadt leisten und zudem eine wichtige ökologische und soziale Aufgabe erfüllen. Wie die Ergebnisse der Fachplanungen des Senats belegen, gehen die positiven Folgen des kleingärtnerischen Wirkens noch darüber hinaus. Daraus leitet sich die Verpflichtung ab, den Schutz und die Entwicklung der Kleingartenflächen in die maßgeblichen Planwerke mit aufzunehmen.



... zum Beispiel:
Kleingärten erhalten!

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Kleingartenanlagen der Stadt haben einen hohen klimatischen, ökologischen und sozialen Wert und tragen zur Erholung und Gesunderhaltung der Bewohner Berlins bei

LaPro Aktualisierung 2015, Beteiligung der Öffentlichkeit

Zum betreffenden Plan wird wie folgt Stellung genommen:

Bisher gehörten viele Kleingartenanlagen (z.B. die KGAn nahe Plänterwald) zum "Vorranggebiet Klimaschutz" mit den folgenden Zielen: "Erhalt klimatisch wirksamer Freiräume", "Sicherung und Verbesserung des Luftaustausches" und "Vermeidung bzw. Ausgleich von Bodenversiegelung". Im aktualisierten Landschaftsprogramm sollen viele KGAn nun nicht mehr zum "Vorsorgegebiet Klima" gehören, weshalb auch die oben genannten Ziele nicht mehr für diese gelten würden.

Wenn die Ziele "Erhalt klimatisch wirksamer Freiräume", "Sicherung und Verbesserung des Luftaustausches" und "Vermeidung bzw. Ausgleich von Bodenversiegelung", im aktualisierten Landschaftsprogramm für viele KGAn wegfallen, sind diese noch stärker als bisher von einer Bebauung bedroht. Dabei haben z.B. die KGAn nahe Plänterwald laut StEP Klima eine "sehr hohe klimatische Bedeutung", die man u.a. in Anbetracht des Klimawandels nicht vernachlässigen darf.

Auch die Naturverbände kritisieren in ihrer Stellungnahme zum LaPro (auf Seite 10) die geplanten Veränderungen beim Klimaschutz: "Nach aktuellem Kenntnisstand weisen viele verteilte klimatisch wirksame Gebiete einen größeren Effekt auf die klimatisch belasteten umliegenden Bereiche auf, als wenige großflächige Areale. Auf dem alten Programmplan waren diese Flächen gleichmäßiger über das Stadtgebiet verteilt, nun gibt es Bereiche im Stadtgebiet die hierbei nicht erfasst sind, obwohl sie lt. Maßnahmenplan Klima in Gebieten mit aktuell prioritärem Handlungsbedarf liegen. "Quelle: https://umwelt-beteiligung.de/berlin/sites/default/files/statements/dokumente/bln-stellungnahme_lapro_endfassung.pdf

Die Kleingartenanlagen der Stadt haben aber nicht nur einen hohen klimatischen, sondern auch einen ökologischen und sozialen Wert und tragen zur Erholung und Gesunderhaltung der Bewohner Berlins bei. Sie sind Ort der Begegnung von Menschen und des sozialen Lebens und haben einen großen Einfluss auf die Lebensqualität in der Stadt. Darüber hinaus wird die Pflege der Pflanzen von den Pächtern übernommen, weshalb die Stadt kein Geld für die Pflege ausgeben muss.



... zum Beispiel:
Kleingärten erhalten!

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Verschiedenes mit Schwerpunkt Grünanlagen und Kienberg / Wuhletal

Berlin, d. 29.09.2015 Stellungnahme zum aktualisierten Landschafts- und Artenschutzprogramm Berlin (LaPro) Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Beteiligung der öffentlichkeit möchte ich wie folgt zu dem aktualisierten LaPro Stellung nehmen:

Meines Erachtens ist die Abgabe der Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist zwar möglich, jedoch bei weitem nicht ausreichend. Dieser Termin sollte mindestens auf ca. 14 Tage nach der öffentlichen Auslegung verlängert werden, so wie es auch bei Planfeststellungsverfahren üblich ist.
Ich werte diesen kurzen Abgabetermin , bezüglich des LaPro, als einen groben Verfahrensfehler, denn BürgerInnen, die erst kurz vor dem Auslegende Einsicht nehmen können, haben somit keinerlei Möglichkeit sich damit objektiv zu befassen und auseinanderzusetzen, um dann eine ordentliche Stellungnahme abzugeben.

Als weiteren groben Fehler sehe ich an, dass das LaPro an zuvor erstellte FNP sowie z.T. schon vorab geschaffene Tatsachen, die im Widerspruch zum bisherigen LaPro stehen, angepasst wird.
Das ist m. E. ein völlig falscher Ansatzpunkt, der zu großen Schäden an Schutzgütern führen kann bzw. führt. An erster Stelle sollte das LaPro stehen, an dem sich dann alle weiteren Pläne orientieren müssen.
Ein Kompromiss wäre, LaPro u. FNP parallel zu entwickeln.
Das derzeitige änderungsverfahren kann so also nicht akzeptiert werden.

Die Karten u. Legenden sind im FIS - Broker überhaupt nicht lesbar.
Auch die Karten u. Legenden in den Mappen für Landschaftsplanung sind es nicht.
Der öffentlich ausgelegte Ordner mit Auszügen aus dem LaPro ist völlig nichtssagend.
Auch hier sind die Karten samt Legenden nicht lesbar.
Unter einigem Material steht die Jahreszahl 2006 und daneben "erstellt 2015“, das ist irreführend.
Was soll das Luftbild vom Landschaftszug Kienberg – Wuhletal ohne Datum, von wann diese Aufnahme ist und ohne Erklärung aussagen?

Es sollte davon ausgegangen werden, dass es auch BürgerInnen gibt, die sich erstmalig an einem solchen Verfahren der öffentlichen Auslegung beteiligen wollen. Darum sollten auch Exemplare und Karten des LaPro 1994 u. deren Ergänzungen insgesamt mit ausliegen, damit Neuerungen/Änderungen deutlich erkennbar werden.
Aber leider erscheint dieses ganze Verfahren wie eine Farce, die im Schnellzugtempo durchgebracht werden soll.

Viele Änderungen in der Broschüre sind schwammig, wie oben schon erwähnt, sind die Karten u. Legenden unübersichtlich, z.T. nicht lesbar, ja sogar verwirrend.

Warum wurden z.B. im Wuhletal u. im Bereich des Kienberges die Gewässer und Moore nicht dargestellt?

Warum ist der Kienberg nicht als Fläche für den Waldumbau dargestellt, der aktuell erfolgen soll?

Warum und wofür werden Kienberg und Teile des Wuhletals als Ausgleichsflächen dargestellt?

Es wäre sicherlich hilfreich, wenn Stadtbezirksgrenzen verdeutlicht würden.

Auch das Wuhletal, welches offensichtlich auf der Prioritätenliste zum LSG steht, ist auf jeder Karte unterschiedlich dargestellt. Auf manchen Karten sieht es zerpflückt aus oder so, als würde es immer kleiner werden u. die Bebauungen sich immer weiter in das Gelände fressen, das darf auf keinen Fall passieren!

Die Gesamtfläche des Wuhletals inklusive Kienberg hätten schon längst rechtswirksam als Landschafts- u. teilweise als Naturschutzgebiet bzw. FFH - Gebiet gesichert werden müssen.
Hier gibt es mindestens 15 der im LaPro aufgeführten berliner Zielarten und ca. 16 Tierarten FFH Anhang II – IV.
Diese Ausweisung zum Schutzgebiet muss dringendst erfolgen, bevor hier durch die Maßnahmen zur IGA und dem Masterplan Gärten der Welt alles Schützenswerte ausgerottet wird!

Warum werden künftig verschlammte und schadstoffbelastete Gewässer nicht mehr gesondert dargestellt und aufgeführt? Ich finde das mehr als wichtig, weil hier deutlich ersichtlich wäre, wo es noch dringenden Handlungsbedarf gibt. Wasser ist ein lebensnotwendiges Schutzgut. Nicht umsonst wurden die europäischen WRRL geschaffen.

Zur änderung der LaPro gehört ein ordentlicher Rechenschaftsbericht, in dem nicht nur Erfolge verkündet werden, sondern auch ganz klar dargelegt wird, was bisher noch nicht umgesetzt wurde bzw. wo möglicherweise gegen das bisherigen LaPro verstoßen wurde.
Die Renaturierungen von Panke und Wuhle erfolgten erst teilweise, somit sind sie auch nur als Teilerfolg zu bewerten. Als Erfolg kann man das erst darstellen, wenn diese Flüsse komplett im Sinne der europäischen WRRL auch wirklich erfolgreich renaturiert wurden. Dieses wurde jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben.

Wieso werden bei Grünflächen meist nur Parks, Rad- und Wanderwege dargestellt?
Viel wichtiger ist doch auch einen großen Teil wirklicher Natur (urbane Wildnis) unerschlossene Grünflächen, Wälder, Grünzüge und Biotopverbunde zu erhalten. Solche Flächen sind viel wertvoller für die Erholung, das Stadtklima und die Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt.

Wieso steht an den Legenden überwiegend teilprivat oder private Grünflächen? Wo findet man öffentliches Grün? Grünflächen müssen für alle Menschen kostenfrei zur Verfügung stehen und jederzeit begehbar sein, nur so kann man ein gutes Verhältnis zu Natur und Umwelt entwickeln, das ist auch notwendig als Naturerfahrungsraum, wichtig für körperliche und geistige Gesundheit, ein gutes soziales Umfeld und den sozialen Frieden.
Erschlossene Grünflächen sind zumeist versiegelt und haben einen totgepflegten Rasen u. kaum noch Bäume, geschweige denn Sträucher und Blumen.

Wieso sollen die Überwachungsprogramme von Rieselfeldern, Altlasten- und Deponien und Gewässern eingestellt werden?
Durch Erdbewegungen, Erosionen, Regenwasser, Baumaßnahmen usw. wird es immer wieder zu Verunreinigungen und Schadstofffreilegungen kommen, die sich sehr negativ auf weitere Schutzgüter auswirken.
Will sich der Senat und das Land Berlin seiner Verantwortung gegenüber der Gesunderhaltung seiner BürgerInnen, der Umwelt und der Wildtiere auf diese Weise entziehen?
Das würde m.E. einen Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 20 a " Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und Tiere …....“

Wieso wurden für Berlin nur 4 Naherholungsflächen dargestellt? Auch das Wuhletal ist eine sehr wichtige Naherholungsfläche. Bisher gab es hier nie Konflikte zwischen erholungssuchenden Wanderern, Spaziergängern, Joggern, Familien, Senioren und den hier lebenden Widtieren.
Folglich ist das Wuhletal in Gänze nicht nur als Biotopflächenverbund, LSG und FFH-Gebiet sondern auch als öffentliches Naherholungsgebiet auszuweisen und darzustellen und wie im LaPro von 1994 geschrieben steht "Von jeglicher Bebauung freizuhalten“

Das Wuhletal wurde nicht nur als Fließtal, was es ja auch ist, dargestellt, sondern es wurden auch innerhalb diese Geländes Bodenschutzvorsorgegebiete eingezeichnet.
Trotzdem wird hier unter dem Deckmantel der IGA fleißig versiegelt.
Das LaPro sollte auf jeden Fall ein rechtliches Instrument sein, um solche derben Verstöße dagegen auch zu ahnden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Wer gegen das LaPro, das Bodenschutzgesetz usw. verstößt, sollte für die Entsiegelungen und Renaturierungen aufkommen.
Ein temporäres Event darf nicht zu Umweltschäden, deren Ausmaß noch gar nicht abzusehen ist, führen.

Zum Thema Strategische Umweltprüfung muss ich sagen, dass eine ausschließliche Erfassung/Kartierung eines Ist – Zustandes zwar eine Voraussetzung für eine Umweltprüfung darstellt, jedoch nicht als eine solche angesehen werden kann. Zu einer strategischen Umweltprüfung müssen auch immer weitere Faktoren berücksichtigt und Ziele bzw. Schadensbegrenzungen mit geprüft und formuliert werden. Prinzipiell sollten solche Gesetze nicht aufgeweicht oder nach Gutdünken ausgelegt werden.

Warum entfällt künftig der " Verlärmungsaspekt“ für Grünanlagen? Grünanlagen sollten ein Ruhepol sein, damit sich Körper, Geist und Seele erholen können.

Das Netz der Grünen Hauptwege sollt dringend weiter ausgebaut werden. Unter Grünen Hauptwegen verstehe ich nicht versiegelte Wege entlang des Ufers im Regierungsviertel mit einem schmalen Rasenstreifen, sondern naturbelassenen Wege durch naturbelassenen Grünanlagen/Grünzüge mit Bäumen, Sträuchern, Blumen, wo man Vögel zwitschern hört und sich fühlt wie "Hier bin ich Mensch, hier will ich sein!“ Berlin kann sich den Erhalt und Ausbau solcher Wege leisten und braucht sie dringend!

Das aktualisierte LaPro weist m. E. einen gehörigen Bedarf an Überarbeitung auf.



... zum Beispiel:
IGA 2017 Berlin: Naturzerstörung im Namen der Natur

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Dringend nötig, Kienberg und Wuhletal zu schützen

Berlin, d. 29.09.2015

Stellungnahme zum aktualisierten Landschafts- und Artenschutzprogramm Berlin (LaPro)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit möchte ich wie folgt zu dem aktualisierten LaPro Stellung nehmen:

Ich finde alles sehr verwirrend und unübersichtlich und ich halte es unbedingt und ganz dringend für nötig, dass Wuhletal und den Kienberg zu schützen, weil dort viele Tiere leben und das Gelände ein sehr beliebtes Naherholungsgebiet ist.
Dieses schöne Gelände wird jetzt in Namen der IGA-2017 durch Naturzerstörung verunstaltet. Die dort lebenden Tiere (vor allem die Rehe) haben kaum noch Lebensraum. Viele im Wuhletal lebende Tiere sind durch die Baumaßnahmen der IGA 2017 bereits verendet. Es wurden mindestens 1000 Bäume gefällt und dafür wurde sehr viel Stahl und Beton verbaut. Mit einem Naherholungsgebiet hat das nichts mehr zu tun. Ganz zu schweigen von den Giften die jetzt von der Großdeponie Kienberg jetzt frei gesetzt werden.
Sämtliche Umweltverbände (NABU usw.) schweigen. Die vorgeschriebenen Grundwasserproben werden auch nicht entnommen und untersucht.
Das Wuhletal muss dringend Geschütz werden. Die Baumaßnahmen dort verstoßen gegen das LaPro!
Soviel zum Landschafts- und Artenschutzprogramm.



... zum Beispiel:
IGA 2017 Berlin: Naturzerstörung im Namen der Natur

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Eingangsbestätigung des Senats (Formschreiben)

Eingangsbestätigung

Sehr geehrte ...,

im Rahmen der öffentlichen Auslegung des aktualisierten Entwurfes zum Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) gemäß § 15 i.V.m. § 11 Abs. 4 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz - NatSchG Bln) in der Fassung vom 29.05.2013 (GVBl. S. 140) haben Sie eine Stellungnahme abgegeben, deren Eingang hiermit bestätigt wird.

Alle eingegangenen Anregungen werden ausgewertet und in die Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung wird dem Senat zur Beschlussfassung und dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorgelegt.

Danach wird Ihnen das Abwägungsergebnis zu Ihrer Stellungnahme bekannt gegeben. Sofern mehr als 50 Personen Anregungen vorbringen werden, wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, das Ergebnis der Abwägung einzusehen. Bei welcher Stelle das Ergebnis eingesehen werden kann, wird im Amtsblatt für Berlin sowie in der Tagespresse bekannt gegeben werden.

Darüber hinaus wird das Ergebnis der Prüfung auf der Internetseite der Senatsverwaltung veröffentlicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Sabine K.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Jagdwesen und Landschaftsplanung
I E 15
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin
Tel.: (030) 9025 1341
Fax: (030) 9025 1392
Mailadresse
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/landschaftsplanung



Es sind unter 50 Einwendungen eingegangen, so dass jeder zu gegebener Zeit eine persönliche Stellungnahme erhält.

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